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Datenschützer: Einsatz von Microsoft Office 365 an Schulen ist unzulässig

vom 9. Juli 2019

Laut Heise Verlag ist der Einsatz von Office 365 an Schulen aus Datenschutzgründen nicht zulässig:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-Einsatz-von-Microsoft-Office-365-an-Schulen-ist-unzulaessig-4466156.html

Wir betonen immer wieder, dass die Cloud-Dienste von Microsoft "überwiegend auf Servern innerhalb der Europäischen Union gespeichert" werden. Das von Microsoft in Verbindung mit der Deutschen Telekom angebotene rein deutsche Cloud-Hosting wurde 2018 eingestellt. Damit ist die Verarbeitung personenbezogener Daten mit Office 365 ohne Deaktivierung der Speicherung in der Cloud bzw. die Nutzung von Office Online oder Exchange Online zu diesem Zweck nach deutschem Datenschutzrecht nicht zulässig!